Restrukturierung

Bioenergieanlagen in der Krise: sanieren, aber richtig!

Insider vermuten, dass bis zu 30% der Biogasanlagen in Deutschland wirtschaftlich notleidend sind. Genaue Zahlen gibt es nicht. Steigende Substratpreise werden als Ursache genannt, sind jedoch nur selten der Hauptgrund, wenn es BGA schlecht geht. Hohe Preise verschärfen nur die Situation für Anlagen, denen es ohnehin nicht gut geht. Die Ursachen sind meist vielfältig, und die Möglichkeiten, Abhilfe zu schaffen, sind bei jeder Anlage anders. Die Sanierung von BGA erfordert die ganzheitliche Betrachtung und ein Sanierungskonzept, das anerkannten Standards folgt. Nur damit können die Ursachen erkannt und nachhaltig Abhilfe geschaffen werden. Dazu sind erfahrene Sanierungsfachleute erforderlich, die über technische, wirtschaftliche und Sanierungserfahrung verfügen.

Eine BGA am Rande einer norddeutschen Kleinstadt, im August 2011: die Bank hat dem Betreiber eröffnet, dass sie den Kredit für die gestiegenen Erntekosten nicht bereitstellen wird. Nach zwei Jahren ohne Gewinn und einem Jahr mit erheblichen Verlusten könne man die Kredite nicht mehr ausweiten, zumal die Anlage ja nur 86% Auslastung erreicht habe. Alle Ankündigungen, dass es nun besser werde, wenn die Anlage erst richtig laufe und Nachbesserungen ausgeführt seien, fruchteten nicht mehr. Der Betreiber solle sich umschauen, ob er nicht einen anderen Investor finde, teilte die Bank unverblümt mit. Der Betreiber und sein Mitgesellschafter stehen ratlos vor dem Problem, in wenigen Wochen die Ernte bezahlen zu müssen.

Wenn die Bank „Druck macht“, laufende Rechnungen oder Darlehensraten nicht mehr pünktlich bedient werden können, wenn gar ein neuer Investor als letzter Ausweg erscheint, wird es für Anlagenbetreiber allerhöchste Zeit, sich grundlegend um Abhilfe zu bemühen - besser ist es, schon früher aktiv zu werden, wenn erste Krisenzeichen erkennbar werden.


Nicht warten, bis die Bank drängt
Man könnte meinen, Biogasanlagen seien alle gleich, und deshalb wäre auch die Beseitigung von Schieflagen standardisierbar: das ist weit gefehlt. Jede Anlage ist anders, von der privilegierten Anlage eines Landwirts mit einer einfachen Unternehmensfinanzierung, die mit Mais von eigenen Flächen und ein, zwei weiteren Lieferanten betrieben wird und keine Wärmenutzung hat, bis zur in mehreren Baustufen errichteten Anlage mit einer Vielzahl von Gesellschaftern, Satelliten-BHKWs mit umfassender Wärmenutzung, verschiedenen Rohstoffen und einer komplexen Finanzierungsstruktur. Hinzu kommen unterschiedliche Vergütungsstrukturen und technische Konzepte. Daher muss jede Anlage individuell betrachtet werden, gerade in Krisensituationen.

Die Krisenbewältigung oder Sanierung erfordert einen umfassenden Blick auf das ganze Unternehmen - die Fokussierung auf einzelne technische Aspekte allein reicht nicht aus. Ein Sanierungskonzept muss alle Bereiche einbeziehen.

Für Sanierungskonzepte für Unternehmen hat sich in der Praxis ein „Quasi-Standard“ durchgesetzt, der auch zunehmend von Banken verlangt wird. Dieser Standard ist auch für Biogasanlagen gültig und gibt sowohl dem verantwortlichen Unternehmer wie den Banken Sicherheit, dass alle relevanten Punkte bedacht wurden. Der Standard IDW S6, erarbeitet vom Institut der Wirtschaftsprüfer, gibt den Rahmen und wesentliche Bestandteile eines Sanierungskonzeptes vor. Zwar ist der Standard nur für Wirtschaftsprüfer verpflichtend, in der Praxis hat sich jedoch die Anlehnung an den Standard bei Banken und qualifizierten Unternehmensberatungen durchgesetzt.

Ein S6-Sanierungskonzept beinhaltet eine umfassende Unternehmensanalyse vom Marktumfeld mit den Absatzmöglichkeiten (für BGA etwa Fragen zur EEG-Einstufung, Direktvermarktung, Wärmenutzung)  über Einkauf, Produktion, Organisation (für BGA: Anbau- / Rohstoffverträge, Logistik, Ernteorganisation, Betriebsorganisation, Anlagenbetrieb und -leistung, technische Einschätzung, ...) bis hin zu rechtlichen und finanziellen Verhältnissen. Dabei werden auch alle Vertragsverhältnisse einschließlich der Finanzierung betrachtet.


Der Geschäftsführer haftet im Zweifel persönlich
Aus der Analyse werden die Krisenursache, das Krisenstadium und die Fortführungsprognose abgeleitet. Dies ist sehr wichtig, da der Geschäftsführer in der Krise besonderen - persönlichen - Haftungs- und strafrechtlichen Risiken ausgesetzt ist und unter anderem zur Prognose der Unternehmensfortführung verpflichtet ist. So muss der Geschäftsführer jederzeit (!) sicherstellen, dass kein rechtlicher Grund zur Insolvenzanmeldung vorliegt, der Bundesgerichtshof hat dazu strenge Maßstäbe aufgestellt. Die Prüfung und Darstellung der Zahlungsfähigkeit und der Überschuldung im insolvenzrechtlichen Sinn sind wesentliche Elemente der Fortführungsprognose. Sachkundige Unterstützung mit Sanierungserfahrung und großem Verständnis des Betriebes einer BGA ist dabei unabdingbar, denn für Laien sind die Regelungen kaum durchschaubar und es bestehen Darlegungs- und Interpretationsspielräume. Mit einem Sanierungskonzept nach IDW S6 können die Haftungsrisiken deutlich reduziert werden.


Die Krise überwinden - mit Beiträgen aller Beteiligten
Das Leitbild des sanierten Unternehmens - Bestandteil jedes IDW S6-Sanierungskonzeptes - gibt die Ziele vor, die mit der Sanierung erreicht werden sollen. Diese Zielstellung muss für jede BGA individuell erarbeitet werden.



Weiterlesen