Recht

Chefaufgabe Gefährdungsbeurteilung des Arbeitsplatzes - Die Uhr tickt ...

Sie haben bereits für jeden Arbeitsplatz eine Gefährdungsbeurteilung vorliegen? Prima, dann kennen Sie bereits die Belastungsfaktoren für jeden Arbeitsplatz und es ist für Sie ein Leichtes, die Gefährdungsbeurteilungen um die mutterschutzbezogenen Gefährdungen zu ergänzen. Dazu ist jeder Arbeitgeber verpflichtet, unabhängig davon, ob gerade eine schwangere oder stillende Frau beschäftigt wird. Bis zum Jahresende 2018 haben Sie noch Zeit, die Beurteilung der Arbeitsbedingungen vorzunehmen. Danach tritt der § 32 Abs. 1 Nummer 6 des Mutterschutzgesetzes in Kraft.



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