Berufsgrundsätze

Zum 1. Dezember 2010 sind die neuen Berufsgrundsätze für Unternehmens- und Personalberater im Bundesverband Deutscher Unternehmensberater (BDU) in Kraft getreten. Die bereits seit 1954 existierenden Richtlinien zur Berufsausübung wurden noch klarer formuliert und inhaltlich erweitert. Damit greift der Verband eine Forderung der EU-Dienstleistungsrichtlinie an die Verbände in Europa auf, sich Verhaltenskodizes zu geben oder weiterzuentwickeln. Die EU hat sich insbesondere für die Wirtschaft das Ziel gesetzt, die Auswahl geeigneter Dienstleister zu erleichtern. Mit den Grundsätzen stellt der Verband jetzt stärker als zuvor die wesentlichen Pflichten eines Beratungsunternehmens im BDU in den Mittelpunkt. So werden die Anforderungen an die Vertraulichkeit oder zur Vermeidung von Interessenkollisionen ausdrücklich verankert. Neu ist unter anderem eine Pflicht zur Weiterbildung.

Hier finden Sie die

Die neuen Berufsgrundsätze gelten ausschließlich für die Mitglieder des BDU. Eine irreführende Verwendung durch Nicht-Mitglieder, etwa durch Formulierungen wie "wir arbeiten nach den BDU-Berufsgrundsätzen" oder ähnliches, stellt einen Verstoß gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb dar und wird vom Verband untersagt.

Wenn festgestellt wird, dass in Beratungsprojekten oder bei der Führung der Unternehmensberatung oder Personalberatung gegen diese Berufsgrundsätze verstoßen wird, kann der BDU-Ehrenrat eingeschaltet werden. Je nach Schwere des Verstoßes kann der Ehrenrat Rügen erteilen, Geldstrafen verhängen oder einen Verbandsausschluss vorschlagen. Wenn Sie einen Verstoß gegen die Berufsgrundsätze vermuten, wenden Sie sich an den stv. BDU-Geschäftsführer RA Kai Haake, hk@bdu.de. T 0228 9161-18

 





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